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EU Datenschutz-Grundverordnung

Datenschutz-Grundverordnung – Das klingt nicht so spannend? Vielleicht nicht, aber sie ist wesentlich – auch und gerade für Marketing und Vertrieb. Die Verbraucher werden durch die neue Verordnung tatsächlich mehr geschützt und bekommen mehr Rechte. Die wichtigsten Aspekte für Marketing und Vertrieb aus meiner Sicht:

  • Den Betroffenen – also jenen, deren Daten erhoben wurden – ist schriftlich mitzuteilen: Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung, Bestehen eines Rechts auf Widerspruch der Einwilligung, Unterrichtung bei Übermittlungen in ein Drittland.
  • Darüber hinaus hat der Betroffene ein Auskunfts- und Widerspruchsrecht. Daten müssen also so strukturiert sein, dass ein Unternehmen diesem Rechtsanspruch auch nachkommen kann. Zum Beispiel müssen Werbesperren (Widerspruchsrecht) effektiv eingerichtet werden können und die Auskunft muss aufgrund der Datenlage möglich sein.
  • Es muss im Falle der Verarbeitung eine Einwilligung des Betroffenen vorliegen. Sie muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Beachtung formaler Vorgaben, Informiertheit des Betroffenen, Freiwilligkeit der Einwilligung. Und natürlich muss die Einwilligung bei Bedarf auch nachgewiesen werden können.
  • Und noch wichtig für alle Shops und andere Webseiten, die Daten erheben: Bereits die Technik muss die Datenschutzanforderungen abbilden und durch entsprechende Voreinstellungen die Anforderungen erfüllen.
  • Bei der Auftragsverarbeitung von Daten haften Auftraggeber und Auftragnehmer
  • Und natürlich muss auch das Impressum und die Datenschutzerklärung jeder Webseite diesen Anforderungen genügen.

Für die meisten Unternehmen und vor allem die Marketing- und Vertriebsabteilungen dürfte gelten: Es gibt viel zu tun!

Quelle:
Factsheet europe direct EU-Datenschutz
Broschüre der Floß GmbH, Versmold